Wer trägt die Behandlungskosten?

Private Krankenversicherungen oder private Zusatzversicherungen erstatten Ihre Heilpraktikerkosten je nach Versicherungstarif ganz oder zumindest teilweise. Dafür erhalten Sie von mir eine Rechnung, die nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt ist.

Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten leider nicht. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung über alternative Heilmethoden abzuschließen. Dabei lohnt es sich, mehrere Angebote anzusehen und diese zu vergleichen. Fragen Sie doch einfach bei Ihrer Versicherung nach.

 

Auch ich stehe Ihnen für Fragen zur Kostenerstattung gerne zur Verfügung.

 

Sollten Sie Ihren reservierten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mind.

24 Stunden vor der vereinbarten Zeit ab. Zu spät oder nicht abgesagte Termine werden aus betriebs-wirtschaftlichen Gründen zu 100% in Rechnung gestellt.